Impfpflicht bei Turnierpferden

Bisher galt für alle Pferde, die an einem Wettbewerb oder einer Leistungsprüfung teilnehmen, eine Impfpflicht gegen Influenza. Diese auch als „Pferdegrippe“ bekannte Erkrankung betrifft den gesamten Atmungsapparat und ist hoch ansteckend.

Das Impfschema besteht aus drei Impfungen zur Grundimmunisierung. Nach der ersten Impfung muss diese innerhalb von 28 bis 42 Tagen wiederholt werden. Die dritte Impfung erfolgt dann nach 6 Monaten plus maximal 21 Tagen. Jede weitere Folgeimpfung nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung muss jeweils nach 6 Monaten plus maximal 21 Tagen erfolgen.

Neu ab dem 01. Januar 2023 ist die verpflichtende Impfung gegen das Equine Herpes Virus (EHV).

Die bekanntesten Typen sind EHV 1 und 4, die eng miteinander verwandt sind. Sie können Atemwegserkrankungen, Aborte und neurologische Störungen verursachen. Durch den Ausbruch des Equinen Herpes Virus 2021 in Europa hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) eine Pflicht zur Eindämmung von Ausbrüchen ab dem kommenden Jahr erlassen.

Ein einmal infiziertes Pferd bleibt lebenslang EHV-Träger. Die Infektion kann jedoch völlig unbemerkt bleiben und nie Symptome hervorrufen (Latenzphase). Durch einen Stress-Faktor, wie z.B. einem Stallwechsel, ist eine Aktivierung des Virus möglich und klinische Symptome treten auf. Im akuten Zustand scheidet das betroffene Pferd Viren aus und es besteht eine hohe Ansteckungsgefahr.

Eine Impfung hilft gegen die klinischen respiratorischen Symptome und verringert die Virusausscheidung. Verpflichtend für Turnierpferde ist nur die Impfung gegen EHV 1.

Das Impfschema gleicht dem der Influenza-Impfungen und besteht aus drei Grundimmunisierungen, die  4-6 Wochen nach der ersten Impfung sowie 6 Monate nach der zweiten Impfung wiederholt werden. Alle weiteren Folgeimpfungen müssen ebenso im Rhythmus von 6 Monaten erfolgen.

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