Die neue Gebührenordnung für Tierärzte

Ab Oktober 2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, hat damit die erste umfassende Anpassung seit 1999 erlassen. Die Gebührenordnung umfasst alle Preise für tierärztliche Leistungen vom einfachen bis zum dreifachen Satz. Dabei wird auch definiert, an welchen Rahmenbedingungen sich die Anwendung der Sätze orientieren soll, wie z.B.: eine erhöhte Schwierigkeit der Untersuchung oder Behandlung, ein größerer Zeitaufwand als im Normalfall oder auch zeitliche Umstände wie eine medizinische Versorgung im Notdienst.

Die Gründe für die Preisanpassungen der GOT sind vielfältig: Auch Tierarztpraxen und –kliniken sind von allgemeinen Preissteigerungen und Kosten betroffen. Medizinische Geräte, Untersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten, die im letzten Jahrtausend noch nicht denkbar gewesen wären, müssen nun durch eine realistische und faire Kostengestaltung Bestandteil der Gebührenordnung werden. Damit soll den Praxen auch die Möglichkeit geschaffen werden, den Veränderungen und Möglichkeiten in der medizinischen Versorgung ihrer Patienten gerecht zu werden, die Qualität der Betreuung zu verbessern und neue technische Wege zu beschreiten.

Der Beruf des Tierarztes verliert immer mehr an Attraktivität. Notdienste, die Mehrbelastung durch das Wegsterben der Praxen und den damit vergrößerten Einzugsbereich der Patienten, und nicht zuletzt das häufig eher als zu gering empfundene Gehalt, sind Faktoren, die zu einem flächendeckenden Mangel an praktizierenden Veterinären führen. Auch hier soll die neue Gebührenordnung helfen, die Kosten für Gehälter und Mehraufwand zu decken. Größere Versorgungslücken sollen auch im Sinne aller Tierhalter vermieden werden – die Zukunft der Tierarztpraxen muss also auch finanziell gesichert sein.

Im Kontrast dazu steht natürlich die Befürchtung, dass Tierhalter künftig einen Besuch beim Tierarzt vermeiden, um die ab Oktober steigenden Preise nicht zahlen zu müssen. Das Tierwohl könnte somit in Gefahr sein. Tierärztinnen und Tierärzte üben ihren Beruf schließlich auch aus, um das Leid der Patienten zu verringern und möglichst vielen Tieren helfen zu können.

Im Bereich Nutztierhaltung könnten höhere Tierarztkosten für gewerbliche Halter ebenso zur Vermeidung von Tierarztbesuchen führen. Eine nicht-kostendeckende Haltung von Nutztieren  verschlimmert diesen Kreislauf und verhindert ihre notwendige medizinische Versorgung.

Lebensbedrohliche Notfälle, die zwangsläufig zu jeder möglichen Uhrzeit am Tag behandlungsbedürftig sind, werden ab diesem Herbst ebenfalls teurer. Tierhalter sind in Notsituationen dazu gezwungen, den erhöhten Gebührensatz zu zahlen. Auch hier steht der Leitgedanke den Tieren helfen zu wollen im Gegensatz zu den steigenden Preisen für die adäquate Behandlung.

Für die Tierbesitzerinnen und –besitzer bedeutet die angepasste GOT, dass einige Leistungen um bis zu 60% teurer werden. In einigen Fällen lohnt sich vielleicht das Abschließen einer Tierkranken- oder OP-Versicherung; auf alle Fälle ratsam ist ein „Taschengeld“-Konto für das Haustier, damit im Falle eines Falles auch ein größerer notwendiger Eingriff oder eine langfristige Therapie nicht durch zu hohe Kosten ausgeschlossen werden müssen.

Wir als Tierarztpraxis stehen Ihnen bei allen Fragen der medizinischen Versorgung sowie auch der dazugehörigen Preise gerne zur Verfügung. Ein offener Austausch über die anfallenden Kosten bringt Klarheit, gerne auch schon im Vorfeld einer Behandlung oder eines Eingriffs.

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist auf der Website des BMEL einsehbar. (BMEL zu GOT-Übersichtsseite)

 

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